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Abgabenordnung | Haftung des Insolvenzverwalters über das Vermögen eines GmbH-Geschäftsführers
Nach dem konnte jedenfalls nach der Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens v. das Finanzamt den Insolvenzverwalter über das Vermögen des Geschäftsführers einer GmbH, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die von der GmbH geschuldeten Lohnsteuern nicht abgeführt hat, nicht mit Haftungsbescheid in Anspruch nehmen. Die Haftungsschuld war keine Masseverbindlichkeit. Die bloße Duldung der Geschäftsführertätigkeit durch den Insolvenzverwalter erfüllte nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 zweiter Halbsatz InsO.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hindert den Insolvenzschuldner selbstredend nicht daran, weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachzugehen bzw. eine solche neu aufzunehmen. Vielfach ...