Besteuerung der von einem Grenzgänger bezogenen
Einmalzahlung einer Schweizer Pensionskasse als sonstige Einkünfte
Leitsatz
1. Die Auszahlung einer Schweizer
Pensionskasse an einen Grenzgänger zur Förderung des
Wohnungseigentums, die aufgrund einer nach Schweizer Recht obligatorischen
beruflichen Vorsorge erfolgt, unterliegt unabhängig von der Rechtsform der
Pensionskasse als Sozialversicherungsrente mit einem Besteuerungsanteil von 50
% als andere Leistung aus einer gesetzlichen Rentenversicherung der Besteuerung
nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG.
2. Soweit die Auszahlung der
Schweizer Pensionskasse aus unversteuerten Mitteln erworben wurde, entspricht
die Besteuerung der Auszahlung dem Grundsatz der „intertemporalen
Korrespondenz”.
4. Bei der vorzeitigen Einmalzahlung
einer Schweizer Pensionskasse zur Förderung des Wohnungseigentums handelt
es sich nicht um eine nach § 3 Nr. 3 EStG steuerfreie Rentenabfindung oder
Beitragserstattung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 2028 Nr. 24 HAAAD-30829
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