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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 442/02 EFG 2009 S. 2011 Nr. 24

Gesetze: EStG 1999 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG 1999 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 UStG 1999 § 1 Abs. 3 Nr. 3UStG 1999 § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1UStG 1999 § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2

Widerlegung der Vermutung einer auch privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs bei Vorhandensein von zwei gleichwertigen privaten Fahrzeugen im Privatvermögen des Steuerpflichtigen und seiner Ehefrau

Leitsatz

Eine Besteuerung einer Privatnutzung eines auf den Gesellschafter einer GbR zugelassenen Fahrzeugs (hier: Porsche 911) kommt nur für den Teil des Jahres, in dem das Fahrzeug zugelassen war, und nur insoweit in Betracht, als dem Gesellschafter und seiner Ehefrau in dieser Zeit im Privatvermögen nicht in etwa gleichwertige Fahrzeuge für Privatfahrten zur Verfügung gestanden haben (im Streitfall: Widerlegung der Vermutung einer auch privaten Nutzung des Porsche 911, wenn dem Gesellschafter und seiner Ehefrau im Privatvermögen ein Porsche 928 sowie ein Volvo zur Verfügung gestanden haben und wegen der Minderjährigkeit der Kinder auch keine Nutzung dieser Fahrzeuge durch andere Haushaltsmitglieder vorgelegen hat).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 2507 Nr. 47
DStR-Aktuell 2010 S. 8 Nr. 19
DStRE 2010 S. 654 Nr. 11
DStZ 2009 S. 907 Nr. 24
EFG 2009 S. 2011 Nr. 24
EStB 2010 S. 110 Nr. 3
KÖSDI 2010 S. 17020 Nr. 7
YAAAD-30819

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