Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wohnungseigentumsrecht | Anfechtungsrecht des Verwalters
Ein Verwalter von Wohnungseigentum hat nicht allgemein das Recht, Eigentümerbeschlüsse auf ihre Ordnungsmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Er ist vielmehr grundsätzlich verpflichtet, auch fehlerhafte Beschlüsse auszuführen. Ein eigenes Anfechtungsrecht des Verwalters wäre mit seinem Pflichtenkatalog (§ 27 WEG) nicht vereinbar. Etwas anderes gilt, wenn die eigene Rechtsstellung des Verwalters betroffen ist, z. B. durch eine Abmahnung.
Das Gericht hat die Revision zum BGH zugelassen. Die Frage, ob dem Verwalter ein eigenes Anfechtungsrecht zusteht, ist umstritten (Jennißen, Der WEG-Verwalter, 2007, Rn. 146 bejaht das Recht, verneint aber eine entsprechende Pflicht zur Anfechtung; i. d. S. wohl auch , NZM 2000 S. 184 zum WEG a. F.)