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NWB BB 11/2009 S. 341

GEZ: Firmen-Computer dienen nicht primär dem Radiohören oder Fernsehen

Nach wie vor streiten sich Firmen und die GEZ darüber, ob für Computer in Unternehmen die GEZ-Gebühr bezahlt werden muss. Jetzt hat das Verwaltungsgericht (VG) in Schleswig mit Urteil v. 2. 7. 2009 entschieden, dass eine Gebühr nicht gezahlt werden muss, da es im gewerblichen Bereich auf die tatsächliche Nutzungsabsicht ankommt. Das Radiohören oder Fernsehen steht speziell in Unternehmen aber nicht im Vordergrund (Az.: 14 A 243/08).

Vgl. dazu die Presseinformation v. 3. 8. 2009 online unter www.schleswig-holstein.de (→ Presseerklärungen).S. 342