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Geändertes Insolvenzrecht gilt bis 2013
Überschuldete Unternehmen müssen seit Oktober 2008 keine Insolvenz mehr anmelden, wenn die sog. Fortführungsprognose positiv ausfällt. Eine Überschuldungsbilanz muss nicht mehr erstellt werden; es genügt alleine die positive Fortführungsprognose. Firmen haben es so einfacher, eine kritische Situation zu bewältigen (vgl. KN aus NWB-BB 10/2009 S. 308 NWB MAAAD-28335).
Diese Regelung sollte ursprünglich bis Ende 2010 befristet sein, jetzt hat der Bundesrat einer Verlängerung bis Ende 2013 zugestimmt. Hintergrund ist, dass die Regierung davon ausgeht, dass die Krise noch länger andauern wird. Zudem habe sich das neue Recht bisher bewährt.
Als Steuerberater sollten Sie betroffene Mandanten auf die zeitliche Ausweitung hinweisen. Gleichzeitig haben Sie nun mehr Zeit, sich gemeinsam mit Ihren Mandanten um die Ent...