Suchen
BGH Beschluss v. - IV ZR 123/07

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: OLG Celle, 8 U 170/06 vom LG Hannover, 13 O 85/06 vom

Tenor

1. Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussrevision (vgl. dazu - NJW-RR 2005, 651).

Fundstelle(n):
HAAAD-30521

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden