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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 13 | Riester-Rente: Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BFH

Nach einem EuGH-Urteil muss Deutschland die Regelungen zur Riester-Rente in drei entscheidenden Punkten nachbessern, weil durch sie die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes innerhalb der EU unzulässig eingeschränkt werden. Nach einem BFH-Urteil hat der nur mittelbar zulageberechtigte Ehegatte nur dann einen Anspruch auf eine Riester-Zulage, wenn er selbst einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat.

Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der BFH haben sich jüngst mit der Riester-Rente befasst. Beginnen wir mit der positiven Entscheidung aus Luxemburg. Nach einem aktuellen EuGH-Urteil verstößt die Riester-Rente gegen Europarecht. Die Entscheidung verdeutlicht einmal mehr: Auch außerhalb der Umsatzsteuer müssen alle Vorschriften unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts formuliert werden. Bei der Riester-Rente hat der deutsche Gesetzgeber diese Notwendigkeit einmal mehr nicht ausreichend beachtet. Deutschland muss daher die Regelungen zur Riester-Rente in drei entscheidenden Punkten nachbessern.

Zum einen sind die so genannten ‚Mallorca-Rentner” betroffen. Bisher mussten Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen, die...