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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 12 | Reisekosten: Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei Kunden möglich

Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist nach einem aktuellen BFH-Urteil keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Die Vorschrift kommt demnach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist. Der BFH hält damit an einem gleichlautenden Urteil aus 2008 fest, das die Finanzverwaltung bislang nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht hat.

Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers stellt grundsätzlich keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Das gilt selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt wird. So lässt sich das nächste BFH-Urteil zusammenfassen. Der BFH begründet seine Entscheidung damit: Der beim Kunden tätige Arbeitnehmer unterliegt unverändert dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Er kann daher theoretisch jederzeit abgezogen werden.

Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung sind groß: Handelt es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte, können die Aufwendungen eines Arbeitnehmers nur nach den für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltenden Grundsätzen steuerlich abgesetz...