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Track 07 | Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigungen bei Hauswasseranschlüssen
Die Landesfinanzdirektion Thüringen und die OFD Rheinland regeln wichtige Einzelfragen im Zusammenhang mit Rechnungsberichtigungen bei Hauswasseranschlüssen und ergänzen das einschlägige BMF-Schreiben. Hintergrund ist die auf ein EuGH-Urteil zurückgehende BFH-Rechtsprechung, wonach beim Legen von Hauswasseranschlüssen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.
Nach der Rechtsprechung des BFH, die auf ein EuGH-Urteil zurückgeht, ist beim Legen von Hauswasseranschlüssen der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden. In unserer Juni-Ausgabe 2009 hatten wir Sie über das Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung informiert. Die Landesfinanzdirektion Thüringen hat jetzt in einer Verfügung weitere wichtige Einzelfragen geregelt.
Von praktischer Bedeutung für die Versorgungsunternehmen ist insbesondere die folgende Vereinfachungsregelung: Die Voraussetzungen für eine Rechnungsberichtigung müssen zwar grundsätzlich vom Versorgungsunternehmen für jeden Einzelfall gesondert nachgewiesen werden. Bei einer Differenz zwischen den Brutto-Rechnungsbeträgen von nicht mehr als 100 € brauchen aber zur Vereinfachung keine berichtigten Rechnungen zum Nachweis einger...