Besteuerung von Leistungen aus einer Pensionskasse
Leitsatz
Ist eine Erhöhung der Rentenzahlung durch eine Überschussbeteiligung von vornherein im Rentenrecht vorgesehen, sind die der
Überschussbeteiligung dienenden Erhöhungsbeträge nicht Erträge dieses Rentenrechts, wenn über diese Überschussbeteiligung
erst eine Mitgliederversammlung entscheiden muss und auch eine andere Verwendung des Überschusses z.B. in Form einer Beitragsminderung
nach der Satzung in Betracht kommt (gegen R 22.4 Abs. 1 Satz 2 EStR 2008).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 153 Nr. 3 EFG 2009 S. 2034 Nr. 24 EStB 2010 S. 112 Nr. 3 KÖSDI 2010 S. 16831 Nr. 2 NAAAD-30425
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