Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überblick über das Jahressteuergesetz 2009
Gesetz v. 19. 12. 2008, BGBl I S. 2794; verkündet am 24. 12. 2008.
I. Änderungen des Einkommensteuergesetzes
1. Negative Einkünfte mit Auslandsbezug
Die Vorschrift des § 2a Abs. 1 des EStG bewirkte in ihrer bisher geltenden Fassung für bestimmte Verlusttatbestände, die im Ausland verwirklicht werden, eine Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung. Die entsprechenden Verluste konnten nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art und aus demselben Staat ausgeglichen werden. Ein Abzug nach § 10d EStG ist ebenfalls untersagt.
Wegen der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache „Rewe Zentralfinanz” zu § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a EStG sah sich der Gesetzgeber veranlasst, die Vorschrift des § 2a EStG europarechtskonform auszugestalten. Dies erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Auffassung vertritt, dass die BRD gegen ihre Verpflichtung aus dem EG-Vertrag verstößt, indem sie ausländische Verluste nach § 2a EStG nicht zum Abzug zulässt, während inländische Verluste von der Bemessungsgrundlage abziehbar sind. Die Kommission hatte deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD eröffnet.
Durch zahlreiche Änderungen des § 2a EStG wird die Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § 2a EStG auf Tatbestände beschränkt...