Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein Gestaltungsmissbrauch entgegen steht
Leitsatz
Ein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO liegt vor, wenn die jeweiligen Gesellschafter einer GmbH vor dem Hintergrund des
eingetretenen Wertverlusts der Beteiligung ihre gleich hohen Anteile untereinander jeweils zum selben Preis veräußern und
so ohne weitere beachtlichen wirtschaftlichen Gründe die für GmbH-Beteiligungen im Privatvermögen gesetzlich nicht vorgesehene
Teilwertabschreibung realisieren wollen, ohne sich von der Einkunftsquelle endgültig zu trennen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 99 Nr. 2 KÖSDI 2009 S. 16667 Nr. 10 TAAAD-29818
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