Nachweis eines Reihengeschäftes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Leitsatz
1. Der Unternehmer hat im Rahmen des § 17a Abs. 1 UStDV leicht und einfach nachprüfbar nachzuweisen, dass die Beförderung
oder Versendung durch den Unternehmer oder Abnehmer erfolgt ist (, BStBl II 2009, 49).
2. Die Vornahme eines Reihengeschäftes setzt eine einheitliche Zuordnungsentscheidung der am Reihengeschäft Beteiligten voraus,
in der die Beförderung oder Versendung einer der Lieferungen des Reihengeschäfts zuzuordnen ist. Eine derartige einheitliche
Zuordnungsentscheidung kann demnach nur getroffen werden, wenn der erste Unternehmer von der Veräußerung an den dritten Unternehmer
weiß.
3. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht gewährt werden
kann, wenn zwar feststeht, dass die gelieferten Fahrzeuge in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt sind, ein Belegnachweis
über das behauptete Reihengeschäft jedoch durch den Lieferer selbst nicht geführt werden kann und sich auch in den bei dem
in der angeblichen Lieferkette nachfolgenden Unternehmer vorgefundenen Unterlagen keine Anhaltspunkte für ein solches Geschäft
befinden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1974 Nr. 23 UStB 2010 S. 44 Nr. 2 FAAAD-29814
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