Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 2153/06 EFG 2010 S. 766 Nr. 10

Gesetze: DMBilG § 36, DMBilG § 50 Abs. 3, AO § 169 Abs. 1, AO § 169 Abs. 2, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 218 Abs. 2

Anrechnung von einbehaltener Zinsabschlagsteuer und Kaptialertragsteuer

Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist für die erstmalige Steuerfestsetzung bei Berichtigung der DM-Eröffnungsbilanz

Leitsatz

1. Die Anrechnung von einbehaltener Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragsteuer ist im Wege eines Abrechnungsbescheides nach § 218 Abs. 2 AO zu klären und nicht im Streit über die festzusetzende Körperschaftsteuer. Den Erlass eines Abrechnungsbescheides hat der Kläger jedoch nicht zuvor bei dem Beklagten beantragt und dort ein Rechtsbehelfsverfahren durchgeführt.

2. Bei Steuerpflichtigen, die nach dem DMBilG eine Eröffnungsbilanz für den aufzustellen haben, beträgt die Festsetzungsfrist abweichend von § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO für Steuern vom Einkommen, die nach dem und vor dem entstehen, sechs Jahre.

3. § 50 Abs. 3 Satz 3 DMBilG, nach dem die Festsetzungsfrist in den Fällen des § 36 Abs. 4 Satz 2 DMBilG mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem die Berichtigung der steuerlichen Eröffnungsbilanz und etwaiger Folgebilanzen erfolgt, ist nur für den Fall der Änderung von bereits erlassenen Steuerbescheiden anzuwenden, aber nicht im Falle der erstmaligen Festsetzung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 766 Nr. 10
GAAAD-29805

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen