Anfechtung von Umsatzsteuerbescheiden wegen behaupteter
Verfassungswidrigkeit von § 27b UStG
Entscheidung über
ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch im Rahmen der
Hauptsacheentscheidung
Leitsatz
1. Umsatzsteuerbescheide, die
ausschließlich auf Steueranmeldungen des Steuerpflichtigen und nicht auf
vom Finanzamt im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau gewonnenen Erkenntnissen
beruhen, können nicht mit der Behauptung angefochten werden, § 27b
UStG sei verfassungswidrig.
2. Über ein
rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch braucht kein gesonderter Beschluss
zu ergehen; die Qualifizierung des Gesuchs als unzulässig darf in den
Gründen der Hauptsacheentscheidung erfolgen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): IAAAD-29800
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