Kein Kindergeld bei Aufenthaltserlaubnis gem. § 34 Abs. 3 AufenthG ohne Beschäftigungserlaubnis - Mustereinspruch
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Kindergeld für ukrainische Staatsbürgerin mit befristeter Aufenthaltserlaubnis nach Abbruch der Schulausbildung:
Berechtigt der Aufenthaltstitel nach § 34 Abs. 3 AufenthG zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit obwohl es eines zusätzlichen Tätigwerdens der Ausländerbehörde, nämlich der Erteilung einer ausdrücklichen Arbeitserlaubnis, bedarf? - Verfassungskonforme Auslegung des § 62 Abs. 2 EStG notwendig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
UAAAD-29767