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IWB Nr. 19 vom Seite 931

EU-Kommission genehmigt vorbehaltlich bestimmter Änderungen Teile des deutschen MoRaKG

Die EU-Kommission hat am (IP/09/1449) Teile des deutschen Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrages genehmigt. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die positiven Auswirkungen der vorgesehenen Einkommensteuervergünstigungen für Privatpersonen, die sog. Zielgesellschaften Risikokapital zur Verfügung stellen, die möglicherweise aus einer solchen Beihilfe erwachsenden Wettbewerbsverzerrungen eindeutig überwiegen. Deshalb genehmigte die Kommission die für Privatinvestoren vorgesehenen Steuervergünstigungen unter der Auflage, dass diese mit den Risikokapitalleitlinien der Kommission (s. IP/06/1015) in Einklang gebracht werden.

I. Beihilferechtskonforme Steuervergünstigungen für Privatinvestoren

Nach dem deutschen MoRaKG sind Gewinne, die Privatpersonen aus der Veräußerung von Anteilen an Zielgesellschaften erzielen, unter bestimmten Bedingungen von der Einkommensteuer befreit. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass durch diese Maßnahme Anreize für Privatinvestoren geschaffen werden, Risikokapital bereitzustellen, ohne dass dadurch der Wettbewerb ungebührlich ver...