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BAG 22.04.2009 5 AZR 436/08, BBK 20/2009 S. 982

Arbeitsvertrag mit zu niedrigem Stundenlohn nichtig

Das Bundesarbeitsgericht hat einen Arbeitsvertrag für nichtig erklärt, dessen Stundenlohn weniger als 2/3 des branchenüblichen Tariflohns betrug. In dem Fall erhielt eine ungelernte Hilfskraft in einem nicht tarifgebundenen Gartenbaubetrieb einen Stundenlohn von 3,25 € netto. Sie arbeitete durchschnittlich 269 Stunden im Monat.

Das Gericht stellte fest, dass die Arbeitsleistung in einem auffälligen Missverhältnis zum Arbeitslohn stand und somit ein [i]LohnwucherLohnwucher vorlag. Der Arbeitgeber musste knapp 37.000 € Arbeitslohn und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Hinweis: Auch bei einem 400 €-Minijob gilt besondere Vorsicht: Steigt die Arbeitszeit für den Minijob außergewöhnlich an, kann es auch hier zu einem Lohnwucher kommen oder gar zu strafrechtlichen Konseque...