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BGH 22.09.2009 XI ZR 230/08, NWB 42/2009 S. 3249

Zivilprozessrecht | Güteantrag hemmt Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung

Wird vor Ablauf der Verjährungsfrist bei der Schlichtungsstelle ein vollständiger Antrag eingereicht und der geforderte Gebührenvorschuss eingezahlt, ist dies ausreichend, um die Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu hemmen. Die Verzögerung der Bekanntgabe gegenüber dem Antragsgegner muss der Antragsteller nicht vertreten. Er muss auch nicht parallel den Klageweg beschreiten oder das Mahnverfahren einleiten. Die späteren Kläger beantragten Ende 2004 die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens wegen der Beratung bei Beteiligung an einem Immobilienfonds, andernfalls wären die Ansprüche am verjährt. Auf fernmündliche Nachfragen wurde dem beauftragten Rechtsanwalt erklärt, die Schlichtungsstelle sei überlastet und ein weiteres Betreiben des Verfahren...