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FG Düsseldorf 22.07.2009 5 K 3371/05 U, NWB 42/2009 S. 3244

Umsatzsteuer | Schönheitschirurgische Leistungen in den Niederlanden

Führt eine Ärztin ohne eigene Arztpraxis und mit Wohnadresse in Deutschland schönheitschirurgische Operationsaufträge für niederländische Klinikbetriebe durch, liegt nach dem der Leistungsort in den Niederlanden und die Ärztin schuldet keine Umsatzsteuer in Deutschland.