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FG München Beschluss v. - 14 V 1869/09

Gesetze: AO § 249 Abs. 1, AO § 251 Abs. 1, AO § 254, AO § 256

Einstweilige Anordnung gegen die Stellung eines Insolvenzantrags des Finanzamts

Leitsatz

1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt voraus, dass ein Anordnungsanspruch und ein Anordnungsgrund bezeichnet und glaubhaft gemacht werden (§ 114 Abs. 3 FGO i. V. m. § 920 Abs. 2g ZPO).

2. Die Antragstellerin konnte jedoch nicht darlegen, dass der in das pflichtgemäße Ermessen der Finanzbehörde gestellten Vollstreckungsmaßnahme – Insolvenzantrag – (§§ 249 Abs.1, 251 Abs.1 AO) ein Ermessensfehler (§ 102 FGO) anhaftet.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAD-29514

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