1. Bei der Veräußerung vermieteter Gewerbeimmobilien unter Fortführung der Mietverträge durch den Erwerber liegt eine nicht
steuerbare Geschäftsveräußerung vor.
2. Der auf das Nettoentgelt entfallende Steuerbetrag ist nicht gesondert ausgewiesen, wenn er sich nicht „auf den ersten Blick”
aus der Rechnung bzw. dem Vertrag ergibt; im Streitfall wurde eine gesonderte Vereinbarung über die Abtretung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs
„in Höhe eines geschuldeten Kaufpreises von -1.146.800,– DM getroffen, was keine gesonderte, eindeutige und klare Inrechnungstellung
der auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuer darstellt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 9 Nr. 17 DStRE 2010 S. 743 Nr. 12 DAAAD-29511
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.