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PiR Nr. 10 vom Seite 314

Sofortige Ertragsrealisierung bei temporären Lizenzen?

Stichworte: substance over form, Zeitpunkt- und Zeitraumleistung, Mehrkomponentengeschäft

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Die Soft-GmbH entwickelt Software für geschäftliche Anwendungen und vertreibt sie in nicht-exklusiver Lizensierung über zwei Modelle:

  • Bei den sog. permanenten Lizenzen erhält der Lizenznehmer gegen eine Einmalzahlung das zeitlich unbegrenzte Recht auf Nutzung der Software.

  • Die sog. temporären Lizenzen werden über eine unkündbare Mindestlaufzeit von drei Jahren gewährt, wobei sich der Vertrag um jeweils ein Jahr verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

Das monatlich zu zahlende Lizenzentgelt beträgt in der Grundvariante der temporären Lizenz im Durchschnitt 2,75 % des Preises einer permanenten Lizenz, unter Vernachlässigung der Diskontierung daher über die gesamte Mindestlaufzeit 36 • 2,75 % = 99 % des Preises einer permanenten Lizenz.

Etwa alle drei Jahre wird die Software durch eine in den Funktionalitäten oder sonstigen Leistungsmerkmalen angereicherte Version ( Upgrade), etwa alle sechs Jahre komplett überarbeitet ( Releasewechsel). Der Käufer einer permanenten Lizenz der Vorgängerversion kann Upgrades zu 50 %, einen neuen Release zu 75 % des von neuen Lizenznehme...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

PiR - Internationale Rechnungslegung