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Reisekosten: Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei Kunden möglich
Mit Urteil vom – VI R 21/08 (Kurzinfo StuB 2009 S. 743) stellt die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Von einer regelmäßigen Arbeitsstätte kann damit selbst dann nicht ausgegangen werden, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist (so auch bereits , BFH/NV 2008 S. 1923 = Kurzinfo StuB 2008 S. 768).
Der Urteilsfall: Die Kläger wurden im Streitjahr (1998) als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger war im Streitjahr Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH A mit Sitz unter der privaten Adresse der Kläger in G. Die Beteiligung des Klägers an der GmbH A betrug 60 %. Die GmbH A hatte einen Raum (14 qm) im Erdgeschoss des im Eigentum der Kläger stehenden Zweifamilienhauses für 2.040 DM jährlich (einschließlich Umlagen) angemietet. Weitere der GmbH A zuzurechnende Räume waren nicht vorhanden. Als Arbeitnehmer der GmbH A war der Kläger ausschließlich für einen Kunden – die X-AG (AG) in W – tätig. Das Mandat zur Unternehmensberatung hatte die GmbH A von der GmbH B erhalten, die mit der AG in Vertragsbeziehungen s...