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BFH 14.07.2009 IX R 52/08, StuB 19/2009 S. 742

Einkommensteuer | Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs

(1) Bezugspunkt für eine Änderung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen Verluste ist nicht der Einkommensteuerbescheid, sondern grundsätzlich der Verlustfeststellungsbescheid des Verlustentstehungsjahres (Anschluss an das , BFHE 223 S. 50 = Kurzinfo StuB 2008 S. 929). (2) Ist der verbleibende Verlustabzug erstmals gesondert festzustellen, ist der „bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust” nach den einschlägigen materiell-rechtlichen Regelungen in § 10d EStG zu bestimmen (Bezug: § 10d Abs. 3 EStG 1997).

Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass ein Einkommensteuerbescheid keine Bindungswirkung für den verbleibenden Verlustabzug entfaltet. Maßgeblich ist allein die in dem Bescheid übe...