Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Zu Unrecht abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn
(1) § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG verknüpft inhaltlich Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren. Daher kann auch die Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids mit dem Ziel der Anrechnung höherer Lohnsteuerabzugsbeträge zulässig sein. (2) Die vom Arbeitgeber zu Unrecht angemeldeten und an das FA abgeführten Lohnsteuerbeträge sind als Arbeitslohn beim Arbeitnehmer jedenfalls dann steuerlich zu erfassen, wenn der Lohnsteuerabzug nach § 41c Abs. 3 EStG nicht mehr geändert werden kann (Abgrenzung zum , BStBl 1962 III S. 93; Bezug: § 40 Abs. 2 FGO; § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, § 38, § 41c Abs. 3 EStG).
Praxishinweise: Die Anrechnung von Lohnsteuer ist zwar Teil des Erhebungsverfahrens, das dem Steuerfestsetzungsverfahren nachfolgt, doch sind bei der Anrechnung von Lohnsteuer das Festse...