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Umsatzsteuer | Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft
Mit hat der BFH zum unternehmerischen Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins Stellung genommen.
Der Verein hat mit dem Finanzamt darüber gestritten, ob Vorsteuern aus Leistungsbezügen im Zusammenhang mit subventionierten – Waldschäden durch sauren Regen lindernde – Waldkalkungen in den Wäldern der Mitglieder mit der unternehmerischen Tätigkeit des Vereins zusammenhängen. Der BFH bejahte dies, hat die Sache jedoch zurückverwiesen, weil der Vorsteuerabzug möglicherweise dadurch kompensiert wird, dass öffentliche Zuschüsse und Teile der Mitgliederbeiträge bisher nicht erfasste Entgelte für die unternehmerische Betätigung sind.