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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 1

Fall Raab und Raabe – Aufgabe aus dem Verfahrensrecht und anderen Steuerrechtsgebiete

Umsatzsteuerliche Organschaft, Ort der sonstigen Leistung, Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

von Dipl.-Kaufmann Udo Cremer (1. Teil: USt), Aldenhoven und Dipl.-Kaufmann Dirk J. Lamprecht (2. Teil: AO), Göttingen

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I. Sachverhalt

1. Teil: Umsatzsteuer
Allgemeines

Steffen Raab betreibt in Düsseldorf, Königsallee 33a, in der Rechtsform eines Einzelunternehmens ein Bauunternehmen mit angeschlossenem Handel mit Baustoffen und Baumaschinen. Daneben betreibt er einen Im- und Exporthandel von Materialien aller Art.

Geschäftsvorfälle
Tz. 1

Am lieferte Raab an den im Freihafen Hamburg ansässigen Fabrikanten Frank Fahrenheit eine Sortiermaschine für sein im Freihafen betriebenes Unternehmen.

Mit dem Transport in den Freihafen Hamburg hatte Raab den Fuhrunternehmer Eilig beauftragt, der die Sortiermaschine in Raabs Auslieferungslager in Hamburg Brunsbüttel abholte und sie zu Fahrenheit in den Freihafen beförderte. Weil die Beförderungsstrecke nachweislich 35 km betrug, stellte Eilig Raab eine Rechnung über 400 € zuzüglich nur 28 € gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Fahrenheit erhält von Raab eine Rechnung über 59 500 € zuzüglich 428 € Fracht.

Tz. 2

Der in Rom (Italien) ansässige Unternehmer Romano Brody handelt mit Badematten an der italienischen Mittelmeerküste. Seit über 15 Jahren bezieht er diese von se...