Dritter Teil: Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
Titel XIX: Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt
Artikel 180 (ex-Artikel 164 EGV)
Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Union folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen:
Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unter Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen;
Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration der Union;
Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration der Union;
Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher aus der Union.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAD-29176