AEUV Artikel 161
Dritter Teil: Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
Titel X: Sozialpolitik
Artikel 161 (ex-Artikel 145 EGV)
Der Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament hat stets ein besonderes Kapitel über die Entwicklung der sozialen Lage in der Union zu enthalten.
Das Europäische Parlament kann die Kommission auffordern, Berichte über besondere, die soziale Lage betreffende Fragen auszuarbeiten.
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XAAAD-29176