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Track 16 | Jahreswagen: Unverbindliche Preisempfehlung keine geeignete Grundlage
Die in den unverbindlichen Preisempfehlungen der Automobilhersteller angegebenen Verkaufspreise sind nach einer aktuellen BFH-Entscheidung nicht geeignet, die von Arbeitnehmern für einen Jahreswagenrabatt zu versteuernden Vorteile zu bestimmen. Das Urteil dürfte der Finanzverwaltung Anlass geben, ihre Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung der Jahreswagenrabatte zu überarbeiten.
Ein enormes Medienecho hat die nächste Entscheidung zum Jahreswagen gefunden. Ob der Zeitpunkt der Veröffentlichung nun Zufall war oder nicht: Passend zum Auslaufen der Abwrackprämie und wenige Tage vor der Bundestagswahl animierte das BFH-Urteil jedenfalls viele Politiker, neue Steuererleichterungen für Kfz-Händler zu fordern. Doch keine Sorge: An dieser Diskussion beteiligen wir uns nicht. Halten wir uns lieber an die Fakten.
Aktuell hat der BFH entschieden: Die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers ist keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für Jahreswagen zu bewerten. Das gilt jedenfalls seit dem Jahr 2003.
Der Hintergrund ist bekannt: Zum Arbeitslohn gehören auch Vorteile, die Arbeitnehmern d...