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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 07 | Bilanzierung: Rückkaufverpflichtung von Fahrzeugen

Nach einem BFH-Urteil aus dem Jahre 2007 ist für die von einem Kfz-Händler übernommene Verpflichtung, an Leasing-Gesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit auszuweisen. Das BMF hat jetzt angeordnet, dass das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet werden soll.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben Stellung genommen zum Ausweis der von einem Kfz-Händler eingegangenen Verpflichtung zum Rückkauf von Fahrzeugen. Es handelt sich einmal mehr um einen Nichtanwendungserlass. Der BFH hatte im Oktober 2007 über folgenden Fall zu entscheiden, der in der Praxis gang und gäbe ist:

Ein Kfz-Händler verkaufte Fahrzeuge an Leasinggesellschaften und Autovermietungen. Er verpflichtete sich, die Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit beziehungsweise nach einer Mindestvertragslaufzeit zurückzukaufen. Und zwar zu einem verbindlich festgelegten Preis. Buy-Back-Verpflichtung nennt man das auf Neudeutsch. Kfz-Händler gehen derartige Rückkaufverpflichtungen insbesondere ein be...