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NWB Nr. 40 vom Seite 3091

Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung verabschiedet

[i]Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung Der Bundesrat hat am der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung, die die im Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vorgesehenen Mitwirkungs- und Nachweispflichten konkretisiert, zugestimmt.

[i]Nachweis- und AufzeichnungspflichtenDie Verordnung beinhaltet u. a., dass für Geschäfte mit Geschäftspartnern in Ländern und Gebieten, die sich nicht an den OECD-Standard halten,

  • Einnahmen nur dann durch Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten gemindert werden dürfen, wenn besondere Nachweispflichten erfüllt werden,

  • bei Geschäftbeziehungen zu nahe stehenden Personen die bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten in jedem Fall zeitnah erfüllt werden müssen,

  • [i]Geuenich, NWB 2009 S. 2396auch für Geschäftsbeziehungen zu fremden Dritten bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllt werden müssen, die sonst nur bei Geschäften mit nahe stehenden Personen gelten. Diese Aufzeichnungen müssen enthalten:

    • Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen,

    • Verträge und Vereinbarungen,

    • genutzte Wirtschaftsgüter, auch immaterielle wie Nutzungsrechte oder Patente,

    • die gewählten Geschäftsstrategien,

    • wenn der Geschäftspartner eine Gesellschaft ist: alle Personen, die (auch mittelbar) Gesellschafter oder Anteilseigner dieser Gesellschaft in einem nicht kooperierenden Staat oder ...