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Berufsrecht | Rechtsanwalt als Immobilienhändler
Die st. Rspr. des BGH zur Unvereinbarkeit der Rechtsanwaltstätigkeit (i. S. von § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO) mit einer Immobilienmaklertätigkeit (vgl. Beschluss v. 8. 10. 2007 - AnwZ (B) 92/06 NWB PAAAC-63757) ist auch auf die Tätigkeit eines Immobilienhändlers und-entwicklers entsprechend übertragbar. Es ist unerheblich, ob der Rechtsanwalt das Unternehmen selbst betreibt oder nur als Geschäftsführer der Gesellschaft fungieren soll.
Für Steuerberater gilt Vergleichbares (s. StbSt (R) 4/95 und zuletzt auch NWB ZAAAD-20500 zur Geschäftsführertätigkeit eines Steuerberaters in einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG).