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BFH 21.07.2009 VII R 50/06, NWB 40/2009 S. 3086

Zollrecht | Haftung des Zessionars für zu Unrecht ausgezahlte Erstattungsbeträge

Das das als Nachfolgeentscheidung zum NWB SAAAD-10817 ergangen ist, ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Das Gemeinschaftsrecht verlangt von einem Ausführer keine Nachprüfung des ihm ausgezahlten Erstattungsbetrags. Dem Ausführer kann daher keine Unregelmäßigkeit angelastet werden, wenn er einen von der Behörde versehentlich zu hoch festgesetzten Erstattungsbetrag nicht beanstandet. (2) Der Zessionar haftet für zu Unrecht ausgezahlte Ausfuhrerstattungsbeträge nur dann, wenn sie ihm, nicht aber, wenn sie dem Zedenten ausgezahlt worden sind. Dabei kommt es jedoch nicht auf den Zahlungsweg, sondern darauf an, wer Leistungsempfänger ist.