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Einkommensteuer | Einbeziehung von Sonderabschreibungen in Totalüberschussprognose bei befristeter Vermietungstätigkeit
Nach dem sind geltend gemachte Sonderabschreibungen nach den §§ 1, 3 und 4 FördG nicht in eine befristete Totalüberschussprognose (hier: zehn Jahre) einzubeziehen, wenn die nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermietungstätigkeit gem. § 4 Abs. 3 FördG vollständig abgeschrieben werden (Anschluss an und Abgrenzung zum NWB EAAAA-97101).
Der Entscheidung ist zuzustimmen, weil die Einbeziehung von Sonderabschreibungen in die Totalüberschussprognose den wirtschaftslenkenden Zweck solcher Sonderabschreibungen nachträglich zunichte machen würde, wenn sie die Annahme einer Liebhaberei zum Ergebnis hätte.