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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 85/08

Gesetze: VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 1

Ausfuhrerstattung und Sanktion

Leitsatz

Ein Ausführer, der ein Erzeugnis im Rahmen des Ausfuhrerstattungsverfahrens anmeldet, gibt stillschweigend zu verstehen, dass dieses Erzeugnis von handelsüblicher Qualität ist. Diese Angabe ist sanktionsbewert im Sinne von Art. 11 Abs. 1 lit. a) VO Nr. 3665/87.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
YAAAD-28879

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