BFH - VIII R 33/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 1,
EStG § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b,
GG Art 3 Abs 1,
GG Art 12
Rechtsfrage
Berücksichtigung von Sachschäden an einem privaten Kraftfahrzeug, die auf einer beruflich veranlassten Fahrt entstanden sind: Kann der Unterschiedsbetrag der Zeitwerte des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht repariert wird?
- Ist die Regelung über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG 1997 verfassungskonform?
- Hätte das FG über die Frage des Bestehens eines allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruchs für den Fall der unverbindlichen und unrichtigen Auskunft des Finanzamts entscheiden müssen?
Arbeitszimmer; Betriebsausgabe; Unfallkosten; Verfassung; Werbungskosten
Fundstelle(n):
ZAAAD-28805