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StuB 18/2009 S. 706

Beweislast für geleistete Stammeinlage

Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlung einer nicht (mehr) erlangbaren Stammeinlage durch die anderen GmbH-Gesellschafter sind gem. (NZG 2009 S. 505) gem. § 24 GmbHG u. a.: (1) Der eigentlich zur Einzahlung auf seinen Geschäftsanteil verpflichtete Gesellschafter hat nicht gezahlt, von ihm ist auch keine Zahlung mehr zu erwarten, und er wurde deswegen auch mit seinem Geschäftsanteil wirksam kaduziert; (2) der Kaduzierte wurde wegen der Ausfallhaftung (gem. § 21 Abs. 3 GmbHG) vergeblich in Anspruch genommen oder seine Inanspruchnahme muss als aussichtslos gelten; (3) ein ggf. vorhandener Rechtsvorgänger des Ausgeschlossenen wurde (gem. § 22 GmbHG) ohne Erfolg in Anspruch genommen oder seine Inanspruchnahme erscheint ebenso aussichtslos; (4) der Zwangsverkau...