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Doppelbesteuerung | Abkommen mit saudi-arabischen Luftfahrtunternehmen in Kraft getreten
Am ist das Abkommen zwischen Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer in Kraft getreten. Dies ist im BGBl 2009 II S. 1027 vom bekannt gemacht worden. Die Ratifikationsurkunden des Abkommens wurden am in Riad ausgetauscht.