Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sind Darlehensausfälle in der Krise steuerlich berücksichtigungsfähig?
Kompakter Überblick vor dem Hintergrund des MoMiG
In der jetzigen Wirtschaftskrise besteht für GmbH-Gesellschafter, die der GmbH ein Darlehen gewähren, ein erhöhtes Risiko, mit diesem Darlehen auszufallen. Daher sollten Sie die Voraussetzungen kennen, unter denen ein Darlehensausfall steuermindernd berücksichtigt werden kann. Hierbei sind die Auswirkungen des neuen GmbH-Rechts (MoMiG) zu beachten.
I. GmbH-Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen?
Eine wichtige Weichenstellung liegt in der Unterscheidung, ob es sich bei den GmbH-Anteilen um Anteile
im Privatvermögen i. S. des § 17 EStG oder
in einem Betriebsvermögen
handelt. Ein Anteil i. S. des § 17 EStG setzt eine Beteiligung von mindestens 1 % während der letzten fünf Jahre voraus. Wenn diese Beteiligungsschwelle nicht erreicht wird, ist eine steuerliche Berücksichtigung des Darlehensausfalls ausgeschlossen.
II. Anteile i. S. des § 17 EStG
Zunächst soll die Rechtslage für Anteile i. S. des § 17 EStG beleuchtet werden.
1. Nachträgliche Anschaffungskosten
Hat ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt und fällt die Darlehensforderung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten der Gesellschaft aus, führt dies beim Gesellschafter ggf. zu nachträglichen Anschaffungskosten (AK) ...