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Kurzarbeit: Beiträge für private Altersvorsorge anpassen
Von der Kurzarbeit betroffene Unternehmer oder deren Mitarbeiter können die Beiträge zur privaten Altersvorsorge, z. B. Einzahlungen in eine Riester-Rente, senken oder komplett aussetzen, um Einkommensverluste zumindest teilweise ausgleichen zu können. Darauf weist das Infobüro der Initiative „Altersvorsorge macht Schule” hin. Allerdings werden auch die Zulagen während dieser Zeit reduziert oder ganz gestrichen.
Weitere Infos finden Sie unter www.altersvorsorge-macht-schule.de. Vgl. Sie zu den Folgen der Kurzarbeit auf die betriebliche Altersvorsorge den Beitrag von Fritz in NWB-BB 8/2009 S. 265 ff. NWB CAAAD-25327.