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Mehr Rechtssicherheit für sanierungsfähige Unternehmen
Das Bundeskabinett hat sich mit einer Änderung zum Insolvenzrecht befasst. Die Regelung soll als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Der Vorschlag sieht vor, eine ursprünglich bis zum 31. 12. 2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. Damit führt auch nach dem 1. 1. 2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht.
Der Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise im Herbst 2008 geändert. Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Es kommt also darauf an, ob die sog. Fortführungsprognose positiv ausfällt,...