Festsetzungsverjährung bei Nachholung einer Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 AO
Leitsatz
Ist Festsetzungsverjährung bezüglich der nachzuholenden, aufzuhebenden oder zu ändernden Steuerfestsetzung i.S.v. § 174 Abs.
3 AO eingetreten, steht dies der Anwendung dieser Norm nicht entgegen. Maßgebend ist allein der Eintritt der Festsetzungsverjährung
hinsichtlich der „anderen” Steuerfestsetzung (§ 174 Abs. 3 S. 2 AO).
Bei Verkauf einer Sammlung ist eine unternehmerische Tätigkeit regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn sich der Sammler bereits
beim Aufbau der Sammlung wie ein Händler verhalten hat.
Der Ankauf und die Einlagerung von Kraftfahrzeugen zum Zwecke der Wertsteigerung und des späteren Weiterverkaufs ist als
umsatzsteuerpflichtige nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen anzusehen, wenn die Erzielung von Wertsteigerungen
nach den Gesamtumständen objektiv möglich und nicht gänzlich fernliegend ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAD-28172
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