Vorliegen einer steuerfreien Vermittlungsleistung bei Beratungsleistungen als Nebenleistung
Leitsatz
Eine Leistung erfüllt immer dann dem Vermittlungsbegriff, wenn sie sich nicht als Teil des vermittelten Umsatzes darstellt,
sondern als eigenständige Mittlertätigkeit.
Eine vertraglich vereinbarte Tätigkeit, die sowohl Vermittlungsleistungen als auch Beratungsleistungen umfasst, ist wirtschaftlich
als eine einheitliche Leistung zu beurteilen, wenn ein oder mehrere Teile die Hauptleistung andere Teile dagegen Nebenleistungen
darstellen, die das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen.
Ist eine Beratung in nicht unerheblichen Umfang für die erfolgreiche Vermittlung eines Geschäfts unerlässlich, liegt ein
einheitliches umsatzsteuerfreies Vermittlungsgeschäft vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1875 Nr. 22 SAAAD-28171
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