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FG Köln Urteil v. - 12 K 839/08

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6

Arbeitnehmer:

Reinigungs- und Bügelkosten für Dienstkleidung eines Straßenbahnwagenfahrers keine Werbungskosten

Leitsatz

Unterscheidet sich eine Dienstkleidung von bürgerlicher Kleidung überwiegend nur durch ein unauffälliges, 1,5 cm x 4 cm großes Firmenemblem auf der Brust, so handelt es sich noch nicht um "typische Berufskleidung", sondern um Privatkleidung. Der Abzug von Reinigungskosten als Werbungskosten scheidet aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAD-28153

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