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Das Eigenkapital von Kapitalgesellschaften
Praxisfälle zum BilMoG
Die komplette Serie „Praxisfälle zum BilMoG” finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB QAAAD-62773.
I. Besonderheiten der Bilanzierung des Eigenkapitals von Kapitalgesellschaften nach dem BilMoG
1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
Vor dem BilMoG bot § 272 Abs. 1 HGB zwei Möglichkeiten zur Bilanzierung ausstehender Einlagen auf das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft:
Zum einen konnten die ausstehenden Einlagen [i]Bruttoausweisauf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen ausgewiesen werden. Die eingeforderten Beträge waren in einem Davon-Vermerk zu nennen. Auf der Passivseite wurde das gezeichnete Kapital in Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages angegeben. Bei dieser Vorgehensweise wird das Eigenkapital in Höhe des haftenden Betrages bilanziert. Der Betrag, der dem Unternehmen nicht für Investitionen oder als Liquiditätsreserve zur Verfügung steht, wird gesondert vor den anderen Aktiva gezeigt.
Die andere Möglichkeit sah [i]Nettoausweisvor, auf der Aktivseite die eingeforderten ausstehenden Einlagen als entsprechend bezeichnete Forderungen zu aktivieren. Auf der Passivseite sind die ausstehenden, aber noch nicht eingeforderten...