IFRIC 15 24
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
24
Diese Interpretation ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wenn ein Unternehmen diese Interpretation für Berichtsperioden anwendet, die vor dem beginnen, so ist dies anzugeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-28115