IFRIC 15 21
Beschluss
Angaben
21
Für die in Paragraph 20 beschriebenen Verträge, die sich zum Bilanzstichtag in Bearbeitung befinden, sind außerdem folgende Angaben zu machen:
(a)
die Summe der bis zum Stichtag angefallenen Kosten und ausgewiesenen Gewinne (abzüglich erfasster Verluste); und
(b)
der Betrag erhaltener Anzahlungen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-28115